AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Tagungs- und Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels. Für einzelne Zimmerreservierungen gelten die Bedingungen der DEHOGA.

2. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.

3. Aufträge werden für das Hotel erst verbindlich, wenn sie durch das Hotel schriftlich bestätigt sind. Auch sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen von Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Hotel Kastanienhof

a) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Hotel Kastanienhof geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Hotel Kastanienhof. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung von Hotel Kastanienhof zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

b) Sofern zwischen Hotel Kastanienhof und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Hotel Kastanienhof auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Hotel Kastanienhof ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

c) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat Hotel Kastanienhof die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

d) Hotel Kastanienhof steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

e) Falls der konkrete Umsatz noch nicht festgelegt wurde, gilt der z. Z. gültige Mindestmenupreis + des durchschnittlichen Getränkeverbrauchs bzw. der Tagungsarrangement- Preis x die Personenzahl zuzüglich der Raummieten. Die Stornierungsfristen gelten sowohl für komplette Veranstaltungen, als auch für Personenzahlveränderungen. Personenzahlveränderungen gegenüber der bereits bestellten Anzahl, die über 20 % liegen, können bis 14 Tage vorher kostenfrei reduziert werden. Personenzahlveränderungen, die über 50 % liegen, können bis 29 Tage vorher kostenfrei reduziert werden. Ab 48 h vor dem Veranstaltungstag wird die bis dahin bestellte Teilnehmerzahl zu 100 % berechnet. Änderungen sind dem Hotel in schriftlicher Form mitzuteilen. Bei Berechnung der Fristen wird der Tag des Einganges einer schriftlichen Stornierung beim Hotel nicht mitgerechnet. Das Hotel behält sich das Recht auf eine Änderung des Tagungsraumes vor – insbesonders bei Personenzahländerungen. Überschreitungen der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden bis zu 5% akzeptiert, insoweit noch ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung (Raumgröße) gewährleistet ist. Bei Überschreitungen größer als 5 % bedarf es der vorherigen Abstimmung mit dem Hotel.

5. Bei Veranstaltungen die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, oder über 24:00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen (Folgeveranstaltungen, Personal) berechnen.

6. Der Auftraggeber haftet dem Hotel gegenüber für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Getränke.

7. Für Beschädigung oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Aufraggeber, ohne daß es eines Nachweises des Verschuldens durch das Hotel bedarf. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenständen ist ohne die Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen bei Konferenz- und Bankettveranstaltungen übernimmt das Hotel keine Haftung. Sämtliches Dekorationsmaterial muß den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial soll bis spätestens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung wieder abgeholt werden.

8. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Auftraggeber rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren etc. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

9. Die Versicherung für eingebrachte Sachen obliegt dem Veranstalter

10. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht erlaubt. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, zumindest wird eine Servicegebühr bzw. Korkengeld berechnet.

11. Das Hotel ist bemüht Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit derselben Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch – gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr.

12. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird (auch gegen Entgelt) kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des ausgewiesenen Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu EURO 5.000,- pro Fahrzeug. Der Schaden muß spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

13. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Der Gast wird gebeten seine Abreise dem Empfang bis spätestens 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit oder eine garantierte Reservierung vereinbart wurde.

14. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziffer 11 und §701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter des Hotels oder leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist – abgesehen von §701 ff. BGB betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

15. Im Falle höherer Gewalt steht dem Hotel das Recht zu, erteilte Aufträge ersatzlos zu stornieren.

16. Die Rechnungen des Hotels sind 8 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug (21 Tage nach Rechnungserhalt) ist das Hotel berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

17. Politische Vereinigungen oder Gruppierungen wollen bitte bei Verhandlungsbeginn diese Eigenschaft offenlegen damit die Zustimmung für die Veranstaltung durch die Geschäftsleitung erfolgen kann. Andernfalls ist das Hotel befugt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten zu berechnen.

18. Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Gerichtsstand ist Hameln.